Beglaubigung

In der Rechtspraxis ist die Verwendung von Dokumenten oftmals an ihre notarielle Beglaubigung gebunden. Diese Beglaubigungen dienen dazu, die Authentizität eines Dokuments (bei der Abschriftsbeglaubigung) oder die Echtheit einer Unterschrift (bei der Unterschriftsbeglaubigung) zu bestätigen. Als Notar bestätige ich in solchen Fällen entweder, dass eine Abschrift mit ihrem Originaldokument übereinstimmt, oder dass eine Person ein Dokument eigenhändig unterschrieben hat. Es ist jedoch zu beachten, dass bei der Beglaubigung keine inhaltliche Überprüfung der Erklärung stattfindet, es sei denn, dies wird ausdrücklich von Ihnen gewünscht.

Falls ein notariell beglaubigtes Dokument international verwendet werden soll, ist eine zusätzliche Formalität in Form einer Apostille oder Legalisation erforderlich. Auch hierbei unterstütze ich Sie gerne.

Online-Formulare

Unabhängig davon, ob Sie lediglich eine notarielle Beratung wünschen oder eine Beurkundung anstreben: Nutzen Sie gerne die Möglichkeit, sämtliche erforderlichen Angaben direkt in ein maßgeschneidertes Online-Formular einzugeben und dieses anschließend in verschlüsselter Form sicher an mein Notarbüro zu übermitteln.

So kann ich bereits vor unserem ersten Termin eine präzise und auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Beratung gewährleisten.

Ihr Ansprechpartner

Thorben Deuter LL.M.

Gemeinsam mit meinem fachkundigen Team biete ich Ihnen eine notarielle Beratung in allen Bereichen. Es ist mir ein Anliegen, dass Ihre rechtlichen Angelegenheiten nach Ihren Vorstellungen ablaufen und rechtssicher geregelt werden. Sollten Sie Fragen haben oder Hilfe benötigen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Mein Team und ich sind gerne bereit, Ihnen zur Seite zu stehen und Ihnen mit Rat und Tat zu helfen.

Umfassende rechtliche Beratung in allen notariellen Bereichen

im Stadtgebiet gelegene Kanzlei in Osnabrück, leicht erreichbar und kundenfreundlich mit zuverlässigem Service

Klare und verständliche Kommunikation

Transparente Kostenstruktur