Kosten
Die Notarkosten sind bundesweit einheitlich durch das Gerichts- und Notarkostengesetz geregelt und bei allen Notaren gleich. Das Kostensystem ist sorgfältig austariert. Es führt dazu, dass Notare viele Amtstätigkeiten auch ohne eine kostendeckende Gebühr durchführen. Dies wird dadurch ausgeglichen, dass sie bei großen Geschäften höhere Gebühren vereinnahmen. Dank der Anknüpfung der Gebühren an den Wert des Geschäfts kann jeder notarielle Service unabhängig von den finanziellen Verhältnissen der Beteiligten in Anspruch genommen werden. Dadurch ist das notarielle Kostensystem sozialverträglich gestaltet.
Und es hat einen weiteren Vorteil: Die notarielle Beratung einschließlich der Entwurfstätigkeit ist in der Beurkundungsgebühr bereits enthalten. Hierfür entstehen also keine gesonderten Kosten.
Eine umfangreiche Studie der Harvard University zur Kostenstruktur bei Grundstückstransaktionen hat gezeigt, dass Notare in Deutschland nicht nur in hohem Maße Rechtssicherheit gewährleisten, sondern die Notarkosten im internationalen Vergleich auch niedrig sind.
Berechnungsbeispiele zu Notarkosten finden Sie auf dem Informationsportal der Bundesnotarkammer.
Auf Wunsch informieren wir Sie gerne im Vorfeld über die anfallenden Kosten.