Notarkosten für ein notarielles Testament und einen Erbvertrag: Ein umfassender Ratgeber

Der letzte Wille sollte gut durchdacht und rechtssicher festgehalten werden. Viele Menschen stellen sich die Frage, welche Notarkosten für ein notarielles Testament oder einen Erbvertrag anfallen und ob sich dieser Aufwand lohnt. 

In diesem Ratgeber wird die Kostenstruktur– inklusive Gebühren für die Beurkundung und Registrierung – und warum ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag sogar günstiger sein kann als ein späterer Erbschein verständlich und nachvollziehbar erklärt. Dabei zeigen wir zudem die Vorteile der notariellen Regelung einer Verfügung von Todes wegen.

Testament oder Erbvertrag – warum zum Notar?

Ein Testament legt fest, wer Ihr Erbe wird. Sie können es handschriftlich verfassen (eigenhändiges Testament) oder von einem Notar beurkunden lassen (notarielles Testament). 

Häufig treffen Ehegatten Ihre Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament in einer Gestaltung, die man „Berliner Testament“ nennt. Hierbei setzen sich die Ehegatten für den ersten Erbfall zunächst wechselseitig zu Alleinerben ein. Die Kinder werden auf den Schlusserbfall als Eben eingesetzt.  

Ein Erbvertrag ist eine verbindliche Vereinbarung zwischen mindestens zwei Beteiligten (z. B. Ehepartnern oder Eltern und Kindern) über das Erbe und muss immer notariell beurkundet werden.

Selbst wenn ein Testament eigenhändig verfasst werden kann, bietet der Gang zum Notar wichtige Vorteile: 

  1. Ein Notar berät Sie zu den Gestaltungsmöglichkeiten und achtet darauf, dass Ihr letzter Wille eindeutig und rechtsgültig formuliert ist. Formfehler oder Unklarheiten, die bei einem selbst verfassten Testament passieren können, werden vermieden. Zudem sorgt der Notar dafür, dass das Testament oder der Erbvertrag sicher verwahrt und im Zentralen Testamentsregister registriert wird. 
  1. So wird sichergestellt, dass Ihr Dokument gültig ist, im Ernstfall gefunden wird und vom Nachlassgericht eröffnet wird. Letztendlich kann ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag Ihren Erben Zeit, Behördengänge und sogar Kosten für einen Erbschein ersparen. 

Kostenstruktur: Notargebühren für Beurkundung und Registrierung

Die Notarkosten für ein Testament oder einen Erbvertrag sind in Deutschland gesetzlich festgelegt (Gerichts- und Notarkostengesetz, GNotKG). Die Gebühren sind bei jedem Notar gleich – sie richten sich nicht nach Aufwand, sondern hauptsächlich nach dem Wert des Nachlasses bzw. Vermögens, das im Testament oder Erbvertrag geregelt wird. Eine Beratung, die Entwurfserstellung und die Beurkundung selbst sind in diesen Gebühren bereits enthalten.

Wesentliche Kostenpunkte bei einem notariellen Testament/Erbvertrag sind:

Notargebühr für die BeurkundungDiese Gebühr richtet sich nach dem Geschäftswert, in der Regel dem Wert des Vermögens, das vererbt werden soll. 

Für ein Einzeltestament fällt eine sogenannte 1,0-Gebühr an. 

Bei einem gemeinschaftlichen Testament oder Erbvertrag (zwei Personen) fällt meist eine 2,0-Gebühr an – vereinfacht gesagt etwa doppelt so hoch, da zwei Personen ihren letzten Willen erklären. 

Beispiele: Beträgt der Nachlasswert 100.000 €, liegen die Notarkosten für ein Einzeltestament bei ca. 360 € inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer, während sie für ein gemeinschaftliches Testament / Erbvertrag bei ca. 680 € inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer liegen. 

Diese Gebühren erhöhen sich bei größerem Vermögen zunächst weiter, flachen aber prozentual ab (degressive Tabelle).
Gebühr für die Registrierung im Zentralen TestamentsregisterJedes notarielle Testament und jeder Erbvertrag wird beim Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer angemeldet. Diese Registrierung stellt sicher, dass im Todesfall das Nachlassgericht vom Bestehen des Testaments/Erbvertrags erfährt. Die Registrierung kostet einmalig ca. 12,50 € an Gebühren. Dieser Betrag wird üblicherweise vom Notar verauslagt und Ihnen in Rechnung gestellt. Er ist unabhängig vom Wert des Nachlasses – es handelt sich um eine pauschale Gebühr.
Kosten für die amtliche VerwahrungNotarielle Testamente werden in der Regel amtlich verwahrt – das heißt, das Original wird sicher beim Nachlassgericht hinterlegt. Dies geschieht automatisch durch den Notar nach der Beurkundung. Für die amtliche Verwahrung fällt eine einmalige Pauschale von 75 € an (unabhängig vom Nachlasswert). Die Verwahrung hat den Vorteil, dass das Testament im Todesfall direkt beim Gericht vorliegt und nicht verlorengehen kann. (Hinweis: Handgeschriebene Testamente können freiwillig ebenfalls beim Nachlassgericht hinterlegt werden, gegen die gleiche Gebühr.)

Bitte beachten Sie, dass die genannten Beispiele für Notarkosten unverbindlich sind und die tatsächlichen Gebühren je nach individuellem Einzelfall variieren können. Die genauen Kosten richten sich nach dem spezifischen Leistungsumfang und den gesetzlichen Bestimmungen des Gerichts- und Notarkostengesetzes (GNotKG).

Warum ein notarielles Testament oft günstiger ist als ein Erbschein

Ein wichtiges Argument für das notarielle Testament oder den Erbvertrag sind die ohne eine solche Verfügung entstehenden Folgekosten nach dem Todesfall. 

Ohne notarielles Testament müssen die Erben häufig einen Erbschein beim Gericht beantragen, um sich als rechtmäßige Erben auszuweisen – besonders dann, wenn nur handschriftliche Testamente existieren oder Unklarheiten bestehen. Dieser Erbschein ist ein amtliches Dokument, das allerdings ebenfalls Gebühren kostet. Diese Beträge müssen die Erben nach dem Todesfall aufbringen.

Die Kosten eines Erbscheinverfahrens richten sich ebenfalls nach dem Nachlasswert und können beträchtlich sein. 

Dabei kommt erschwerend hinzu, dass der Nachlasswert zum Zeitpunkt des Versterbens oftmals höher ist, als der Vermögenswert zum Zeitpunkt der Beurkundung des Testaments oder Erbvertrags; gerade wenn Testament und Erbvertrag in jungen Jahren errichtet werden. 

Bei einem Nachlasswert von 100.000 € fällt z. B. für die Ausstellung eines Alleinerbscheins eine Gebühr in Höhe vom 273 € an. Hinzukommt die Gebühr für die Beurkundung der eidesstattlichen Versicherung (bei Gericht oder Notar). Bei einer Beurkundung des Erbscheinantrags beim Notar fallen bei einem Nachlasswert von 100.000 € somit Gebühren in Höhe von ca. 360 € inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer an. 

Insgesamt entstehen dann zusammen Kosten in Höhe von ca. 640 €. 

Das bedeutet faktisch, dass ein Erbschein sogar etwa doppelt so teuer sein kann wie ein einzelnes notarielles Testament. Das gleiche gilt etwa auch für das gemeinschaftliche Testament bzw. einen Erbvertrag mit zugleich angeordneter Schlusserbfolge, da man sich gleich zwei Erbscheine ersparen kann.

Demgegenüber ist mit einem notariellen Testament oder einem Erbvertrag bereits die Erbfolge klar geregelt. Der Erbe bzw. die Erben werden in der notariellen Urkunde als solche ausgewiesen. Zudem hatte sich der Erblasser gegenüber dem Notar zur Person ausgewiesen. Ein Erbschein ist in vielen Fällen dann nicht mehr erforderlich. Banken, Grundbuchämter und andere Stellen erkennen das notarielle Testament (oder den Erbvertrag) zusammen mit dem Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts als Legitimation an. 

Das spart den Erben nicht nur die erwähnten Kosten, sondern auch Zeit und Formalitäten. 

So kann zum Beispiel mit einem notariellen Testament ein Haus direkt auf den Erben im Grundbuch umgeschrieben werden, ohne dass ein Erbschein beantragt werden muss – dies ist gerade bei Immobilien ein großer Vorteil. 

Kurz gesagt: Die Investition in ein notarielles Testament oder einen Erbvertrag zahlt sich aus. Sie zahlen heute einen kalkulierbaren Betrag (oft niedriger als man denkt) und entlasten damit Ihre Familie später – finanziell wie auch organisatorisch.

Fazit: Notarielles Testament oder Erbvertrag – Kosten, die sich lohnen

Ein notarielles Testament (ob Einzel- oder gemeinschaftlich) und der notarielle Erbvertrag bieten nicht nur Rechtssicherheit, sondern können unterm Strich Geld sparen. Zwar entstehen sofort Kosten für den Erblasser durch die Notargebühren, doch diese sind angesichts des abgesicherten Nachlasses moderat und klar berechenbar. Im Gegenzug ersparen Sie Ihren Erben später oft teurere Gebühren für einen Erbschein, viel Zeit und Arbeit, da man für einen Erbschein sämtliche Geburts- und Sterbeurkunden von möglichen Erben vorlegen muss,  und vermeiden zugleich  mögliche Streitigkeiten oder Verzögerungen bei der Nachlassabwicklung.