Notarkosten für die notarielle Vorsorgevollmacht – und warum diese sich auszahlen
Niemand beschäftigt sich gern mit der Möglichkeit, eines Tages nicht mehr selbst entscheiden zu können. Doch Unfälle oder Krankheiten können jeden treffen. Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie für diesen Fall vorsorgen: Sie bestimmen eine Vertrauensperson, die für Sie handeln darf, falls Sie es selbst nicht mehr können.
Aber was kostet es, eine solche Vollmacht beim Notar erstellen zu lassen? In diesem Ratgeber werden die Notarkosten für eine Vorsorgevollmacht und die Gebühren für die Registrierung erklärt. Außerdem werden die Vorteile gezeigt, die eine notarielle Vorsorgevollmacht bietet, etwa im Falle der Ausgestaltung einer Geltung über den Tod hinaus sogar das mögliche fehlende Erfordernis eines Erbscheins.
Was ist eine Vorsorgevollmacht – und warum ist sie so wichtig?
Eine Vorsorgevollmacht ist ein Dokument, mit dem Sie einer Person Ihres Vertrauens eine Generalvollmacht erteilen, für Sie Entscheidungen zu treffen und Rechtsgeschäfte zu erledigen, falls Sie dazu selbst nicht mehr in der Lage sind. Das kann z. B. aufgrund von schwerer Krankheit, Unfall oder altersbedingter Demenz der Fall sein. Mit der Vollmacht kann der Bevollmächtigte dann z. B. Bankgeschäfte für Sie erledigen, Verträge kündigen, Entscheidungen in medizinischen Fragen mit den Ärzten abstimmen oder auch Behördenangelegenheiten regeln – je nachdem, welche Bereiche die Vollmacht abdeckt.
Ohne Vorsorgevollmacht würde das Betreuungsgericht bei gegebener Geschäftsunfähigkeit einen Betreuer bestellen. Das ist oftmals ein Angehöriger, kann ggf. aber auch ein Berufsbetreuer sein. Dieses sogenannte Betreuungsverfahren kostet Zeit und oft auch Geld. Vor allem aber haben Sie dann keinen Einfluss mehr darauf, wer Entscheidungen für Sie trifft. Hinzukommt, dass die Person, die als Betreuer bestellt wurde, Beschränkungen und der gerichtlichen Kontrolle unterliegt und gegenüber dem Gericht auch Rechenschaft ablegen muss, was er für sie getan hat,
Mit einer rechtzeitig erstellten Vorsorgevollmacht beugen Sie dem vor: Sie wählen selbst aus, wer sich kümmern soll, und legen eigenbestimmt den Rahmen der Befugnisse fest. Damit behalten Sie indirekt die Kontrolle, auch wenn Sie selbst nicht mehr handeln können.
Tipp:
Oft wird eine Vorsorgevollmacht mit weiteren Dokumenten kombiniert, um die persönliche Vorsorge abzurunden. Wichtig sind hier vor allem die Patientenverfügung und die Betreuungsverfügung.
In einer Patientenverfügung halten Sie fest, welche medizinischen Behandlungen Sie wünschen oder ablehnen, falls Sie keine Entscheidungen mehr treffen können (zum Beispiel bezüglich lebensverlängernder Maßnahmen).
Mit einer Betreuungsverfügung können Sie dem Gericht eine Person vorschlagen, die als Betreuer eingesetzt werden soll, falls doch ein gerichtliches Betreuungsverfahren nötig wird – oder Personen ausschließen, die Sie keinesfalls als Betreuer möchten. Diese Dokumente ergänzen die Vorsorgevollmacht sinnvoll. Ein Notar kann Sie zu allen Aspekten der Vorsorge beraten und alle Dokumente in einer Urkunde kombinieren oder auch getrennt voneinander beurkunden.
Vollmacht über den Tod hinaus
Eine notarielle Vorsorgevollmacht kann in bestimmten Situationen den Erben nach dem Todesfall viel Aufwand ersparen. Banken, Versicherungen und Behörden verlangen oft einen Erbschein, um Erben als berechtigte Nachfolger auszuweisen – ein Verfahren, das Zeit kostet und mit nicht unerheblichen Gebühren verbunden ist.
Mit einer notariell beurkundeten Vorsorgevollmacht, die über den Tod hinaus gilt (sogenannte transmortale Vollmacht), können Bevollmächtigte oft direkt handeln, ohne erst einen Erbschein beantragen zu müssen. Dies ist besonders hilfreich, wenn es um die Verwaltung von Bankkonten, den Zugriff auf Vermögenswerte oder die Regelung laufender Verpflichtungen des Verstorbenen geht.
Notarielle oder privatschriftliche Vollmacht?
Grundsätzlich kann eine Vorsorgevollmacht privat erstellt werden, es gibt Vordrucke und Formulare. Jedoch gibt es gute Gründe, die Vollmacht notariell beurkunden zu lassen:
- Hohe Rechtsicherheit und Akzeptanz:
Eine vom Notar beglaubigte bzw. beurkundete Vollmacht genießt ein hohes Vertrauen bei Banken, Behörden und Gerichten. Viele Institutionen akzeptieren private (selbst geschriebene) Vollmachten nur eingeschränkt oder erst nach einiger Diskussion. Ein notarielles Dokument wird dagegen in der Regel sofort anerkannt, ohne weitere Prüfungen. Das gibt Ihrer Vertrauensperson im Ernstfall schnell Handlungsfreiheit.
- Klarer Umfang und Formulierung:
Der Notar hilft dabei, den Inhalt der Vollmacht genau auf Ihre Bedürfnisse zuzuschneiden. Er berät Sie, welche Befugnisse sinnvoll sind (z. B. Gesundheitsfürsorge, Bankangelegenheiten, Immobilienverkauf, Vertretung vor Gerichten etc.) und setzt den Text juristisch korrekt auf. Dadurch werden Lücken oder Widersprüche vermieden, die bei Formularen aus dem Internet passieren können. Sie können spezielle Wünsche einbauen, etwa zur Pflege oder Wohnsituation, und der Notar sorgt für klare Formulierungen.
- Jederzeit neue Ausfertigungen möglich
Ein weiterer entscheidender Vorteil einer notariellen Vorsorgevollmacht ist die Möglichkeit, jederzeit eine neue Ausfertigung zu erhalten. Während eine privatschriftliche Vollmacht verloren gehen kann, bleibt die notariell beurkundete Urkunde sicher beim Notar hinterlegt.
Sollte eine bereits erstellte Ausfertigung einmal nicht auffindbar sein oder benötigt ein Bevollmächtigter eine weitere Ausfertigung, kann der Notar jederzeit eine Ausfertigung erstellen. Diese hat die gleiche rechtliche Wirksamkeit wie das Original, welches vom Notar verwahrt wird.
- Beurkundung als Verfahrenserfordernis im Grundbuchrecht
Bei wichtigen Vollmachten, wie für Immobiliengeschäfte oder der Bestellung und der Löschung von Rechten im Grundbuch, genügt eine einfache Unterschriftsbeglaubigung oft nicht – hier ist eine notarielle Form der Vollmacht erforderlich.
- Beurkundung als Verfahrenserfordernis
Ein großer Vorteil einer notariellen Vorsorgevollmacht ist die rechtssichere Feststellung Ihrer Geschäftsfähigkeit. In der Urkunde wird dokumentiert, dass Sie als Vollmachtgeber zum Zeitpunkt der Unterzeichnung geschäftsfähig waren und den Inhalt der Vollmacht vollständig verstanden haben. Dies macht Ihre Vorsorgevollmacht besonders belastbar – sollte später jemand die Gültigkeit anzweifeln.
- Zentrale Registrierung:
Der Notar registriert Ihre Vollmacht im Zentralen Vorsorgeregister registrieren. So ist gewährleistet, dass im Notfall schnell bekannt ist, dass eine Vorsorgevollmacht existiert, und wer darin als Bevollmächtigter benannt ist.
Zusammengefasst bietet die notarielle Beurkundung erhebliche Vorteile gegenüber der einfachen privatschriftlichen Erstellung – Beratung, einen rechtssicheren, lückenlosen Text und maximale rechtliche Wirkung und Anerkennung im Rechtsverkehr. Natürlich stellt sich die Frage: Welche Kosten entstehen dafür?
Notarkosten für die Beurkundung der Vorsorgevollmacht
Die Kosten für eine notarielle Vorsorgevollmacht sind – wie alle Notargebühren – gesetzlich geregelt. Sie richten sich hauptsächlich nach dem Wert des Vermögens (Aktivvermögen) der vollmachtgebenden Person. Dabei wird jedoch nicht das komplette Vermögen als Berechnungsgrundlage genommen, sondern nur ein Bruchteil.
Hier einige Beispiele zur Orientierung:
Vermögen | Notargebühren inkl. MwSt. |
50.000 € | ca. 160 € |
100.000 € | ca. 200 € |
200.000 € | ca. 300 € |
300.000 € | ca. 390 € |
400.000 € | ca. 480 € |
500.000 € | ca. 550 € |
Bitte beachten Sie, dass die genannten Beispiele für Notarkosten unverbindlich sind und die tatsächlichen Gebühren je nach individuellem Einzelfall variieren können. Die genauen Kosten richten sich nach dem spezifischen Leistungsumfang und den gesetzlichen Bestimmungen des Gerichts- und Notarkostengesetzes (GNotKG).
Man erkennt: Steigt das Vermögen, steigen auch die Gebühren, aber prozentual wird es weniger. Zudem gibt es einen Deckel: Selbst bei sehr großem Vermögen (Millionenbeträge) sind die Notarkosten nach oben begrenzt. In der Praxis liegen sie maximal bei rund 2.000 bis 2.500 € selbst für höchste Werte. Für die meisten Bürger mit durchschnittlichem Vermögen bewegen sich die Gesamtkosten für die Beurkundung einer Vorsorgevollmacht inkl. MwSt. ungefähr zwischen 150 € und 800 €.
Was ist in diesen Kosten enthalten? Die genannten Gebühren umfassen Beratung, Erstellung des Entwurfs, die Beurkundung der Vorsorgevollmacht durch den Notar, die Registrierung und die Zurverfügungstellung von Ausfertigungen.
Wenn Sie gleichzeitig eine Patientenverfügung oder Betreuungsverfügung mit beurkunden lassen, verursacht dies kaum zusätzliche Kosten. In der Regel bleibt es bei einer einzigen Gebühr oder es kommt allenfalls ein geringer Zuschlag hinzu, da diese Verfügungen keinen hohen eigenständigen Vermögenswert darstellen. Sie können also alle Vorsorgedokumente in einem Termin erledigen, ohne dass sich die Kosten nennenswert multiplizieren.
Registrierung der Vollmacht im Zentralen Vorsorgeregister
Ein wichtiger Schritt nach der Beurkundung ist die Registrierung Ihrer Vorsorgevollmacht. Der Notar bietet in der Regel an, die Vorsorgevollmacht (und ggf. Patienten-/Betreuungsverfügung) im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren zu lassen.
Warum registrieren?
Stellen Sie sich vor, es tritt ein Notfall ein und Sie können sich nicht mehr äußern. Wie erfahren Ärzte oder ein Gericht, dass Sie vorgesorgt haben und wer Ihre bevollmächtigte Person ist? Genau dafür gibt es das Zentrale Vorsorgeregister.
Gerade die Betreuungsgerichte sind verpflichtet, dort nachzusehen, bevor sie einen Betreuer bestellen. Ist Ihre Vollmacht registriert, findet das Gericht schnell die Information, dass es einen Bevollmächtigten gibt und wer es ist. Das Gericht weiß sofort: Hier liegt bereits eine private Vorsorgeregelung vor. Eine Betreuung muss nicht eingerichtet werden.
Was kostet die Registrierung?
Die Gebühren für die Eintragung sind sehr gering im Vergleich zur eigentlichen Beurkundung. Aktuell liegt die einmalige Registrierungsgebühr je nach Meldungsart bei 23,50 €. Wird mehr als eine Vertrauensperson registriert, erhöht sich die Gebühr.
Dieser Betrag wird entweder direkt vom Vorsorgeregister erhoben (der Notar leitet Ihre Zahlung weiter) oder über den Notar abgerechnet. Es handelt sich um eine einmalige Gebühr – kein Abo oder laufende Kosten.
Hinweis: Die Registrierung ist freiwillig, aber dringend empfehlenswert. Sie können theoretisch darauf verzichten, doch dann besteht das Risiko, dass im Ernstfall niemand von Ihrer Vollmacht weiß. Die Kosten sind so gering, dass der Nutzen (Auffindbarkeit Ihrer Vorsorgeurkunde) deutlich überwiegt.
Fazit: Mit notarieller Vorsorgevollmacht gut und günstig vorgesorgt
Die Errichtung einer Vorsorgevollmacht beim Notar ist ein Schritt, der große Sicherheit gibt – für Sie selbst und Ihre Angehörigen. Die Notarkosten dafür halten sich in einem vergleichsweise moderaten Rahmen, vor allem wenn man sie den potenziellen Kosten ohne Vollmacht gegenüberstellt. Ein gerichtliches Betreuungsverfahren kann viel teurer und nervenaufreibender sein. Zudem kann man sich in ggf. sogar bei einer über den Tod hinaus geltenden Vorsorgevollmacht die Kosten eines Erbscheins sparen, da dann viele Dinge sogar ohne Erbschein abgewickelt werden können.
Für Laien ist die Thematik dank der Hilfe des Notars gut zu bewältigen: Er oder sie übernimmt die rechtssichere Formulierung und berät zu allen Fragen. Sie müssen lediglich Ihre Wünsche und Vorstellungen einbringen.
Eine notarielle Vorsorgevollmacht bedeutet geringe einmalige Kosten für Sie, aber im Ernstfall einen enormen Nutzen. Sie bewahren Ihre Selbstbestimmung, entlasten Ihre Familie von schwierigen Entscheidungen und vermeiden zeitaufwändige bürokratische Hürden.