Notarkosten beim Hauskauf und Wohnungskauf: Ein umfassender Ratgeber

Der Kauf einer Immobilie ist eine der wichtigsten Entscheidungen im Leben – und eine bedeutende finanzielle Investition. Neben dem Kaufpreis müssen auch die Notarkosten und Grundbuchgebühren einkalkuliert werden. In Deutschland ist die notarielle Beurkundung des Kaufvertrags gesetzlich vorgeschrieben. Doch welche Notarkosten entstehen beim Hauskauf? 

Dieser Ratgeber gibt Ihnen alle wichtigen Informationen zu den anfallenden Notarkosten, Grundbuchgebühren und ob diese Kosten steuerlich absetzbar sind.

Warum sind Notarkosten beim Hauskauf und Kauf einer Wohnung notwendig?

In Deutschland schreibt das Gesetz vor, dass der Kaufvertrag für Immobilien notariell beurkundet werden muss. Der Notar übernimmt hierbei eine zentrale Rolle, um den Kauf rechtsverbindlich zu gestalten und die Interessen beider Parteien zu wahren. Zu seinen Hauptaufgaben gehören:

  • Erstellung des Kaufvertrags: Sicherstellung einer rechtssicheren Formulierung
  • Beurkundung mit Verlesung des Kaufvertrags: Aufklärung über Vertragsinhalte für Käufer und Verkäufer
  • Eintragung der Auflassungsvormerkung: Schutz vor Weiterverkauf an oder Belastung durch Dritte oder vor anderweitiger Belastung 
  • Beantragung der Eigentumsübertragung: Austragung des Verkäufers und Eintragung des Käufers
  • Mitteilung an das Finanzamt: Auslösung der Grunderwerbsteuer

Ohne die notarielle Beurkundung ist der Immobilienkauf in Deutschland nicht rechtswirksam.

Welche Notarkosten fallen beim Kauf einer Immobilie an?

Die Notarkosten beim Immobilienkauf richten sich nach dem Kaufpreis der Immobilie und sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) verbindlich festgelegt. Diese Kosten umfassen sowohl die Leistungen des Notars als auch die anfallenden Grundbuchgebühren. Insgesamt betragen sie in der Regel etwa 1,5 % bis 2 % des Kaufpreises.

Beispiele für Notarkosten und Grundbuchgebühren je nach Kaufpreis:

KaufpreisNotargebühren inkl. MwSt.GrundbuchgebührenGesamtkosten Immobilienkauf
100.000 €ca. 1.200 €ca. 440 €ca. 1.640 €
200.000 €ca. 1.800 €ca. 680 €ca. 2.480 €
300.000 €ca. 2.600 €ca. 980 €ca. 3.580 €
400.000 €ca. 3.200 €ca. 1.250 €ca. 4.450 €

Bitte beachten Sie, dass die genannten Beispiele für Notarkosten unverbindlich sind und die tatsächlichen Gebühren je nach individuellem Einzelfall variieren können. Die genauen Kosten richten sich nach dem spezifischen Leistungsumfang und den gesetzlichen Bestimmungen des Gerichts- und Notarkostengesetzes (GNotKG).

Beispiele für Notarkosten und Grundbuchgebühren je nach Grundschuldhöhe:

Sofern der Kaufpreis finanziert wird, ist in der Regel zur Absicherung des Darlehens noch eine Grundschuld für die Bank einzutragen. Die Grundschuldbestellung ist in den allermeisten Fällen zu beurkunden. Für die Beurkundung der Grundschuld und die Eintragung im Grundbuch fallen folgende weitere Kosten an:  

Höhe der GrundschuldNotargebühren inkl. MwSt.GrundbuchgebührenGesamtkosten Grundschuld
100.000 €ca. 620 €ca. 300 €ca. 920 €
200.000 €ca. 950 €ca. 450 €ca. 1.400 €
300.000 €ca. 1.400 €ca. 650 €ca. 2.050 €
400.000 €ca. 1.750 €ca. 800 €ca. 2.550 €

Bitte beachten Sie, dass die genannten Beispiele für Notarkosten unverbindlich sind und die tatsächlichen Gebühren je nach individuellem Einzelfall variieren können. Die genauen Kosten richten sich nach dem spezifischen Leistungsumfang und den gesetzlichen Bestimmungen des Gerichts- und Notarkostengesetzes (GNotKG).

Sind Notarkosten steuerlich absetzbar?

Ob die Notarkosten steuerlich geltend gemacht werden können, hängt von der Nutzung der Immobilie ab:

  • Selbstgenutzte Immobilien – Notarkosten für den Kaufvertrag sind nicht steuerlich absetzbar.
  • Vermietete Immobilie –Notarkosten im Zusammenhang mit der Finanzierung oder der Vermietung (z. B. Eintragung der Grundschuld) können als Werbungskosten oder Abschreibungen steuerlich abgesetzt werden.

Tipp: Der Notar berät nicht zu Steuern. Lassen Sie sich von einem Steuerberater bzw. von einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe beraten. 

Wie setzen sich die Notarkosten zusammen?

Die Notarkosten beim Hauskauf sind detailliert geregelt und umfassen folgende Posten:

  • Beurkundung des Kaufvertrags
  • Eintragung ins Grundbuch
  • Auflassungsvormerkung
  • Einholung erforderlicher Genehmigungen oder Zustimmungen 
  • Löschung von Altlasten
  • Betreuungsgebühren

Häufige Fragen zu Notarkosten beim Hauskauf

  1. Wer zahlt die Notarkosten beim Hauskauf?
    In Deutschland trägt in der Regel der Käufer die Notarkosten und die Grundbuchgebühren. 
  1. Sind Notarkosten verhandelbar?
    Nein, die Gebühren sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) gesetzlich festgelegt und können weder reduziert noch verhandelt werden. Sie richten sich nach dem Kaufpreis der Immobilie.

Fazit: Notarkosten beim Hauskauf und Wohnungskauf fest einplanen

Beim Kauf einer Immobilie gehören Notarkosten und Grundbuchgebühren zu den unvermeidlichen Nebenkosten. Sie sorgen für die rechtliche Sicherheit des Immobilienkaufs. Durch frühzeitige Planung lassen sich finanzielle Überraschungen vermeiden.

Mit einem kompetenten Notar an Ihrer Seite gestalten Sie den Kaufprozess nicht nur sicher, sondern auch stressfrei. Planen Sie diese Kosten sorgfältig ein und profitieren Sie von der rechtlichen Absicherung Ihres Immobilienerwerbs.